Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Steiermark Ost übermittelte Entwurf der Revision 2025 des Gefahrenzonenplanes für das Gemeindegebiet Pöllauberg wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 (3) durch vier Wochen (28.04.2025 bis 02.06.2025) im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme wäh